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   BVerfG, 31.01.1952 - 1 BvR 68/51   

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https://dejure.org/1952,56
BVerfG, 31.01.1952 - 1 BvR 68/51 (https://dejure.org/1952,56)
BVerfG, Entscheidung vom 31.01.1952 - 1 BvR 68/51 (https://dejure.org/1952,56)
BVerfG, Entscheidung vom 31. Januar 1952 - 1 BvR 68/51 (https://dejure.org/1952,56)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Prozeßkostenhilfe im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BVerfGE 1, 109
  • NJW 1952, 457
  • MDR 1952, 281
  • DVBl 1952, 321
  • DÖV 1952, 308
 
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Wird zitiert von ... (118)Neu Zitiert selbst (1)

  • OGH Britisch besetzte Zone Deutschlands, 16.03.1950 - II BLw 69/49
    Auszug aus BVerfG, 31.01.1952 - 1 BvR 68/51
    Denn wenn dieses Gesetz sich auch nur auf bestimmt bezeichnete Rechtsstreitigkeiten bezieht, so hängt es doch so unmittelbar mit den Armenrechtsvorschriften der Zivilprozeßordnung zusammen, daß es auch in solchen Fällen herangezogen werden muß, in denen die §§ 114 ff. ZPO entsprechende Anwendung finden und keine besonderen Vorschriften für die Erstattung von Armenanwaltsgebühren bestehen (vgl. OGH BZ in NJW 1950, 426; ferner für das Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit: KG in JW 1933, 1262 und 1936, 1793; ferner Baumbach- Lauterbach, Kostengesetze, 10. Aufl., S. 646).
  • BVerfG, 05.05.2020 - 2 BvR 859/15

    Beschlüsse der EZB zum Staatsanleihekaufprogramm kompetenzwidrig

    Das Gesetz über das Bundesverfassungsgericht regelt die Antragsänderung im Verfahren der Verfassungsbeschwerde zwar nicht ausdrücklich; es ist jedoch geklärt, dass das Bundesverfassungsgericht für eine zweckentsprechende Gestaltung seines Verfahrens auf die im sonstigen Verfahrensrecht geltenden Grundsätze zurückgreifen kann (vgl. BVerfGE 1, 109 ; 43, 321 ; 51, 405 ; 72, 122 ; 103, 195 ).
  • BVerfG, 15.04.2020 - 1 BvR 828/20

    Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Anordnung gegen Versammlungsverbot

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist im Verfahren über eine Verfassungsbeschwerde die Bewilligung von Prozesskostenhilfe an den Beschwerdeführer entsprechend §§ 114 ff. ZPO zulässig (vgl. BVerfGE 1, 109 ; 1, 415 ; 79, 252 ; 92, 122 ).
  • BVerfG, 24.06.2014 - 1 BvR 2926/13

    Großeltern müssen bei der Auswahl eines Vormunds in Betracht gezogen werden

    Mangels Erfolgsaussichten der Verfassungsbeschwerde war der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts in entsprechender Anwendung des § 114 ZPO (vgl. BVerfGE 1, 109 ) abzulehnen.
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